ESF Bestattungen und Trauerhilfe


Bestattungsarten

Die gebräuchlichsten Bestattungsarten sind die Erd-, Feuer- und Seebestattung. Bei der Entscheidung, welche dieser Formen gewählt wird, spielen neben finanziellen Erwägungen auch die Lebenseinstellung, religiöse Motive und persönliche Ansichten eine entscheidende Rolle. In jüngster Zeit sind auch besondere Bestattungsformen wie die Baumbestattung, die Streuwiese und sogar die Weltraumbestattung hinzugekommen.



Erdbestattung

Im Christentum war die Erdbestattung von jeher die traditionelle Form der Bestattung. Dabei wird der Sarg nach der Trauerfeier auf einem Friedhof in einem Grab beigesetzt. Eine Grabstelle wird in der Regel auf dem Friedhof des Ortes erworben, in dem der Verstorbene seinen festen Wohnsitz hatte.

Wahlgrab
Ein Wahlgrab, z. B. Doppel- oder Familiengrab, ist individuell und wird vom Betroffenen oder den Angehörigen ausgewählt. Je nach Art können mehrere Beisetzungen in einer Grabstelle vorgenommen werden. Die Grabnutzung ist verlängerbar.

Reihengrab
Ein Reihengrab wird vom Friedhof zugeteilt und es darf jeweils nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Reihengräber sind im Normalfall günstiger als ein Wahlgrab. Die Grabnutzung ist nicht verlängerbar.

Anonyme Erdbestattung
Die Beisetzung findet auf einem nicht individuell gekennzeichneten Gräberfeld statt. Eine Trauerfeier ist hier wie bei allen anderen Bestattungsarten möglich. Eine Sonderform ohne individuelle Grabstelle ist auch das Rasen-Reihengrab mit Liegestein.



 

Feuerbestattung

Diese Bestattungsform wurde im Laufe des 20. Jahrhunderts auch im Christentum mehr und mehr akzeptiert. Dabei wird der Verstorbene eingeäschert und die Aschenreste später in einer Urne beigesetzt.

Urnenwahlgrab
Ein Urnenwahlgrab kann für mehrere Urnen erworben werden. Es ist individuell und wird vom Betroffenen oder den Angehörigen ausgewählt. Je nach Art können mehrere Beisetzungen in einer Grabstelle vorgenommen und verlängert werden. So kann bei dieser Grabart eine generationenübergreifende Familiengrabstätte geschaffen werden.

Urnenreihengrab
Ein Reihengrab wird vom Friedhof zugeteilt und es darf jeweils nur eine Urne beigesetzt werden. Häufig ist es möglich, die Grabstelle individuell zu bepflanzen und einen kleineren Grabstein zu setzen. So entsteht bereits mit geringem Aufwand eine individuelle Gedenkstelle.

Anonyme Feuerbestattung
Hier kann eine anonyme Beisetzung in einer Gemeinschaftsgrabanlage oder einem Urnenhain ohne genaue Kennzeichnung der Grabstelle gewählt werden. Eine Trauerfeier ist wie bei allen anderen Bestattungsarten möglich.



Seebestattung

Verstorbene, die sich dem Meer verbunden fühlten, können nach Antragstellung auf hoher See beigesetzt werden. Dies ist ausschließlich als Urnenbeisetzung in einer speziellen Seeurne möglich und wird vorwiegend in der Nord- und Ostsee durchgeführt, wobei auch jeder andere Ort auf den Weltmeeren möglich ist. Die Angehörigen können auf Wunsch der Seebestattung beiwohnen. Angehörige erhalten nach der Beisetzung eine Seekarte mit den genauen Koordinaten zur Seebestattung sowie einen Auszug aus dem Logbuch des Beisetzungsschiffes.



Formalitäten, die wir Ihnen abnehmen & Leistungen,
die wir für Sie erbringen

» Anforderung ärztlicher Todesbescheinigung bei Ableben im Krankenhaus/Altersheim
» ggf. Abmeldung beim Versorgungs- u. Einwohnermeldeamt
» Rentenabmeldung und Beantragung eines Vorschusses der Witwen- bzw. Witwerrente
» Abforderung von Beihilfen und Versicherungsleistungen, Auszahlung von Überschüssen
» Beantragung und Abholung der Sterbeurkunden beim Standesamt und Klärung besonderer   Formalitäten
» Beantragung der Grabstelle bei der Friedhofsverwaltung
» Gestaltung und Vermittlung von Traueranzeigen, Trauerkarten und Danksagungen
» Organisation der Beisetzung:
» Hilfe und Beratung beim Grabstellenkauf
» Abstimmung der Termine mit Geistlichen und Rednern
» Musikalische Umrahmung der Trauerfeier
» Beratung bei Blumenschmuck und Bestellung
» Durchführung und Leitung der Trauerfeier
» ggf. Kondolenzlisten auslegen
» Bestellung von Steinmetz und Grabpflege
» Empfehlung von Literatur und Gesprächskreisen zur Trauerbewältigung

Wir sind Ihnen hierbei gerne behilflich



Daran sollten Sie denken:

» Benachrichtigung der Angehörigen
» Lebens- und Unfallversicherungen
» Rentenzusatzversicherungen
» Private Renten- und   Krankenversicherungen
» Auflösung von Versicherungsverträgen
» Witwen- bzw.
   Witwerrentenbeantragung
» Pension
» Beantragung von Beihilfen
» evtl. Leistungen Versorgungs-/   Sozialamt
» Abmeldung bei Vereine, Verbände,
   Parteien, Gewerkschaften
» Abonnements
» Abmeldung Gas, Wasser, Strom,   Telefon usw.
» Wohnungsauflösung





 

Bei einem Sterbefall benötigen
wir folgende Unterlagen:

» Personalausweis
» Ärztliche Todesbescheinigung
» Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunde   bzw. Stammbuch
» ggf. rechtskräftiges Scheidungsurteil
» Rentenbescheide
» Versicherungskarte der Krankenkasse
» Versicherungsdokumente
» ggf. Schwerbehindertenausweis
» falls vorhanden: Bescheinigung über   Nutzungsberechtigung der Grabstelle